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Hessisches Kultusministerium
Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen
Handreichung zur Umsetzung der Verordnung VOLRR vom 18.05.2006
HESSISCHES KULTUSMINISTERIUM, WIESBADEN 2007
1. Aufl age September 2007 Diese Druckschrift darf weder von Parteien noch von Wahlbewerberinnen oder Wahlbewerbern oder Wahlhelferinnen oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfs zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Auf kleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.
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Vorwort 5 Grundsätze (§ 1 der VOLRR ) Eva Walther-Narten Lesen, Schreiben und Rechnen lernen in der Schule 7 Zum Begriff der Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) 8 Aloysia Abraham Zum Begriff der Rechenschwierigkeiten (ReSch) 8 Entwicklungsstufen beim Rechnen lernen 9 Marianne Hoffmann Sprachstandserhebung für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Erstsprache 10 Förderdiagnostik (§ 2 der VOLRR) Barbara Kluge »Kein Kind verlieren« – Frühzeitiges Erkennen von Verzögerungen oder Rückständen zur Vermeidung von langanhaltenden Schwierigkeiten 11 Erkennen von langanhaltenden Schwierigkeiten 14 Eva Walther-Narten Zur Feststellung der besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben – Materialhinweise 14 Aloysia Abraham Zur Feststellung von Schwierigkeiten beim Rechnen 16 Materialhinweise zur Feststellung des Förderbedarfs bei ReSch 17 Fördermaßnahmen und individuelle Förderpläne (§§ 3 und 4 der VOLRR) Ulrike Krug Förderplanung als pädagogische Aufgabe 18 Marianne Hoffmann Förderplanung für LRS – Ein Beispiel aus der Grundschule 20 Aloysia Abraham Zur Erstellung eines Förderplans in Mathematik 22 Fallbeispiel eines Kindes mit Schwierigkeiten im Rechnen 22 Schritte zur Umsetzung der VOLRR im Bereich Rechnen – Der Förderkreislauf 29 Inhaltsverzeichnis Unterricht in besonderen Lerngruppen (§ 5 der VOLRR)) Aloysia Abraham Unterricht in besonderen Lerngruppen 31 Nachteilsausgleich (§ 6 der VOLRR) Klaus Egert Erläuterungen zum Nachteilsausgleich 32 Susanne Andersch/ Rolanda Matthias Nachteilsausgleich im Fremdsprachenunterricht der Sekundarstufe II 33 Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung (§ 7 der VOLRR) Klaus Egert Erläuterungen zur Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung 35 Zwei Beispiele zu § 7 aus der Sekundarstufe I und II 35 Zeugnisse, Versetzungen, Übergänge (§ 8 der VOLRR) Klaus Egert Erläuterungen zu Zeugnis, Versetzung und Leistungsbewertung 37 Beispiele zur Aussetzung der Note aus der Praxis 1. Aus der Grundschule 37 2. Aus der Sekundarstufe I 38 3. Aus der Sekundarstufe II 38 Susanne Andersch/Rolanda Matthias Aussetzen der Notengebung im Fremdsprachenunterricht 38 Abschlüsse (§ 9 der VOLRR) Klaus Egert Erläuterungen zu den Abschlüssen 39 Literatur Eva Walther-Narten Fördermaterial und Literaturhinweise zur Leseund Rechtschreibschwierigkeit (LRS) 40 Aloysia Abraham Fördermaterial und Literaturhinweise zur Rechenschwierigkeiten (ReSch) 41 4 Inhaltsverzeichnis Anhang 1 Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben 43 2 Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (VOLRR) 44 3 Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Funktionsbeeinträchtigungen, Behinderungen oder für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen 47 4 Erläuterungserlass vom 19.04.2007 zum Erlass Nachteilsausgleich vom 18.05.2006 48 5 Förderplanbeispiele und Förderplanvordrucke 48 Abkürzungen 1. Im Folgenden wird die Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen vom 18. Mai 2006 (ABl. S. 425) mit VOLRR und die Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe vom 14. Juni 2005 (ABl. S. 438) mit VOBGM abgekürzt. Außerdem wird die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 21. Juni 2000 (ABl. S. 602), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Juni 2005 (ABl. S. 463), zitiert. 2. Lese-Rechtschreibschwierigkeiten werden mit LRS abgekürzt. 3. Rechenschwierigkeiten werden mit ReSch abgekürzt. 6 Muster von Elternbriefen 61 7 Literatur zum Thema Schwierigkeiten beim Rechnen 62 Andrea Schulz: Rechenschwäche – Probleme beim Lehren und Lernen von Mathematik 62 Wilhelm Schipper: Schulische Prävention und Intervention bei Rechenstörungen 66 Jens Holger Lorenz: Woran zeigt sich Rechenschwäche 70 8 Internetadressen zum Thema Lese-, Rechtschreib- bzw. Rechenschwierigkeiten 79 9 Autorinnen und Autoren 80 5 Die Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers ist Prinzip des gesamten Unterrichts und Aufgabe der gesamten schulischen Arbeit (Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) vom 14. Juni 2005 (ABl. S. 438)). Unter der Berücksichtigung dieser Maxime ist die Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (VOLRR) vom 18. Mai 2006 (ABl. S. 425) entstanden, die ihrerseits auf den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz beruht. Die vorliegende Handreichung zur VOLRR dient der Umsetzung in die Unterrichtspraxis. In der Verordnung ist von Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen die Rede. Werden diese festgestellt, benötigen die betroffenen Schülerinnen und Schüler Hilfen. Da diese Schwierigkeiten bei den jungen Menschen sehr unterschiedlich sind, muss jede Förderplanung, jeder Förderplan individuell sein. Die Handreichung stellt Diagnose- und Förderansätze für den Unterricht vor und bietet praxisorientierte Hilfestellungen, wobei die Autorinnen und Autoren sich auf den Stand der Forschung und auf ihre bisherige Praxiserfahrung stützen. Jede Schülerin und jeder Schüler durchläuft die Entwicklungsphasen des Lesens, Rechtschreibens oder Rechnens individuell zu unterschiedlichen Zeiten. Fehler zeigen Lehrerinnen und Lehrern, welche Phase der junge Mensch erreicht hat – nicht, was er falsch gemacht hat. Die Kenntnis des Entwicklungsstands, auf dem sich das Kind befi ndet, ist deshalb für Lehrerinnen und Lehrer unumgänglich. Nur so kann das Kind im Unterricht unterstützt werden. In den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz sowie in der Verordnung (VOLRR) haben die Eltern einen besonderen Platz. Sie sind bei allen Maßnahmen der schulischen Förderung mit einzubeziehen. Eltern möchten ihre Kinder unterstützen, wissen aber oft nicht wie. Misserfolg ihrer Kinder geht Eltern sehr nahe, vor allem, wenn sie keine Unterstützung erfahren und nicht aktiv mithelfen können. Eine gute Kommunikation und Abstimmung der Förderplanung zwischen Schule und Elternhaus ist eine erste große Entlastung für das betroffene Kind. Wenn die Lese- Rechtschreibschwierigkeiten in der Grundschule trotz Förderung nicht überwunden werden können, muss in den nachfolgenden Schulstufen die Unterstützung weitergeführt werden. In Deutschland wird die Zahl der Analphabeten auf vier Millionen Menschen geschätzt. Es besteht die begründete Annahme, dass unsichere Schülerinnen und Schüler bei ausbleibender Förderung in der Mittelstufe von Analphabetismus bedroht sind. Mit dieser Erkenntnis sind in den bundesweiten Empfehlungen alle Schulen aufgefordert, Förderkonzepte zu erarbeiten, die die in der Grundschule angelegten Kenntnisse der Schüler und Schülerinnen ausbauen. Dabei wird der Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule mittlerweile als besonders sensible Phase gesehen. Viele Kinder und Jugendliche zeigen ihren Unterstützungsbedarf mit auffälligem Verhalten an. Sie versuchen so, ihre schulischen Misserfolgserlebnisse zu kompensieren. Die Verordnung zeigt auf, wie eine fl exible und individuelle Förderpraxis auch in der weiterführenden Schule möglich wird. In der neuen Verordnung fi nden auch Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten beim Rechnen Beachtung. Das ist neu, weshalb dieses Thema in den Handreichungen ausführlich behandelt wird. Ursachen und Fördermöglichkeiten sind bisher noch nicht so umfangreich dargestellt worden wie jene zur Thematik der Schwierigkeiten Vorwort 6 Vorwort beim Lesen und Rechtschreiben. Aus diesem Grund befi nden sich im Anhang auch drei Fachaufsätze über den aktuellen Forschungsstand auf dem Gebiet der Rechenschwierigkeiten. Bisher war es nicht möglich, die Verordnung zur LRS auf Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund anzuwenden. Mit der VOLLR hat sich das geändert. Wenn ihre Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Schreibens nicht durch mangelnde Sprachkenntnisse zustande kommen, haben die Bestimmungen der VOLLR auch bei diesen Kindern und Jugendlichen ihre Gültigkeit. Die vorliegende Broschüre ist so aufgebaut, dass zu den einzelnen Paragrafen der Verordnung die dazu gehörenden Erläuterungen verschiedener Autorinnen und Autoren abgedruckt sind. So ist ein praxistaugliches Nachschlagewerk entstanden. Karin Wolff Kultusministerin 7 Grundsätze (§ 1 der VOLRR) Die hessische »Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen« (VOLRR) trifft in ihren Regelungen für eine Schülergruppe zu, die einen zusätzlichen pädagogischen Förderbedarf aufweist. In den Absätzen 4 und 5 des § 1 der VOLRR wird ausdrücklich betont, dass der Anspruch auf individuelle Förderung in allen Schulformen besteht und zudem vor dem Hintergrund des § 2 der VOBGM zu sehen ist. Dort heißt es unter der Überschrift »Fördermaßnahmen und Lernförderung«: »Die Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers ist Prinzip des gesamten Unterrichts und Aufgabe der gesamten schulischen Arbeit. Jedes Kind soll mit anderen Kindern zusammen und auch durch sie gefördert werden. Die individuelle Förderung ist in den Gesamtzusammenhang schulischer Lernförderung zu stellen.« Aus diesen Forderungen leiten sich die grundsätzlichen Aufgaben ab, welche Lehrkräfte in den Schulen haben, um den Erwerb der Fähigkeiten zum Lesen und Schreiben zu gewährleisten: Der Lese- und Schreibunterricht muss Lernsituationen schaffen, die es allen Schülerinnen und Schülern ermöglichen, sich erfolgreich, d. h. ihrem Lerntempo und ihrem Entwicklungsniveau entsprechend, zu entwickeln. Der Unterricht muss also für alle Schülerinnen und Schüler passend gemacht werden, damit Schwierigkeiten beim Erlernen der Schriftsprache und des Rechnens von vornherein vermieden oder frühzeitig überwunden werden können. Große Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Anfangsunterricht zu. Die Lehrerinnen und Lehrer, die ein 1. Schuljahr unterrichten, müssen über wissenschaftlich gesicherte Kenntnisse über den Schriftspracherwerb und die Entwicklung der Rechenfähigkeit besitzen. Sie müssen ihre Diagnosefähigkeit erweitern, in der Lage sein, Förderschwerpunkte zu entwickeln und – darauf aufbauend – Förderpläne zu erarbeiten. Nur so können sie die individuell verschiedenen Entwicklungsstadien der Kinder beobachten und auftretenden Lernschwierigkeiten früh und durch eine gezielte Förderung begegnen. Sowohl die Lehrerinnen und Lehrer in der Grundstufe wie die der weiterführenden Schulen müssen sich in der Ausbildung oder durch Fortbildung intensiv mit der Problematik beschäftigen, denn die »Feststellung der besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen gehört zu den Aufgaben der Schule« (§ 2 Abs. 1 der VOLRR). Jede Schule benennt zwar eine fachlich qualifi zierte Lehrkraft als Ansprechpartner (nach § 4), aber es sind die Fachlehrkraft und die Klassenkonferenz, die für die Feststellung von Lese- Rechtschreib-Schwierigkeiten (LRS) und Rechenschwierigkeiten (ReSch) zuständig sind. Prinzipiell – und nicht erst bei aufgetretenen Lernschwierigkeiten – ist darauf zu achten, dass den Schülerinnen und Schülern die Freude am Lernen erhalten bleibt, dass ihr Selbstwertgefühl gestärkt und das Selbstvertrauen in ihre Fähigkeiten ausgebaut wird. (1) Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten sind diejenigen, die trotz Förderung andauernde Schwierigkeiten beim Erlernen und beim Gebrauch der Schriftsprache oder im Bereich des Rechnens haben. (2) Ausgenommen sind hierbei Schülerinnen und Schüler, bei denen eine umfassende Lernbehinderung oder eine geistige Behinderung vorliegt, deren besondere Sinnes-, Sprachoder Körperbehinderung einen hinreichenden Schriftspracherwerb erschwert. (3) Bei Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Erstsprache und Schülerinnen und Schülern deutscher Herkunftssprache, deren Sprachentwicklung nicht altersgemäß ist, ist zu prüfen, ob ihre Schwierigkeiten beim Erwerb der Schriftsprache oder im Bereich des Rechnens aus zu geringer Kenntnis der deutschen Sprache herrühren. (4) Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder beim Rechnen haben in allen Schulformen Anspruch auf individuelle Förderung. Sie sind individuell so zu fördern, dass die Schwierigkeiten so weit wie möglich überwunden werden können. (5) Jede Schule entwickelt ein schulbezogenes Förderkonzept für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben sowie beim Rechnen auf der Grundlage von § 2 der Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primar stufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) vom 14. Juni 2005 (ABl. S. 438) in der jeweiligen Fassung. § 1 – Grundsätze Eva Walther-Narten Lesen, Schreiben und Rechnen lernen in der Schule 8 Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am 4. Dezember 2003 »Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben« beschlossen. Diese Grundsätze bilden die Basis für die am 1. August 2006 in Kraft getretene, neue hessische »Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen« (VOLRR). In den KMK-Grundsätzen wird festgestellt, dass die »pädagogische, psychologische und medizinische Forschung« zum Thema Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten kontrovers geführt wird und noch »viele Fragen nicht abschließend geklärt« werden konnten. Folglich lässt sich die KMK auch nicht auf Definitionsprobleme ein, sondern benutzt bewusst den offenen, eher beschreibenden Begriff »Schwierigkeiten « und nicht den medizinisch grundierten Begriff »Legasthenie« oder »Schwäche«. Der Begriff »Schwierigkeiten« impliziert, dass verschiedene Ursachen für die Probleme existieren, die Schüler beim Erlernen und beim Gebrauch der Schriftsprache haben. Er zielt auch darauf ab, dass die Schwierigkeiten bei entsprechender Förderung – außer in Extremfällen – überwunden werden können. Diesem theoretischen Zugang entspricht auch eine pädagogische Haltung: Unabhängig davon, warum ein Kind Schwierigkeiten entwickelt und wie diese aussehen, muss die Aufgabe der Schule darin bestehen, diese Schülerinnen und Schüler zu fördern, und zwar ganz individuell und unter Berücksichtigung der Entwicklungsstufe, auf der sie sich bei der Aneignung der Schriftsprache befi nden. Alle Kinder durchlaufen mehrere Entwicklungsstufen – unabhängig von ihrer Intelligenz. Folglich gibt es auch keine »typischen Legastheniker-Fehler« in der Rechtschreibung, wie das vor Jahren noch angenommen wurde. Vielmehr zeigen die »Fehler« in den Texten der Schülerinnen und Schüler den jeweiligen Entwicklungsstand an und bilden die Ausgangspunkte für die weitere individuelle Förderung. Seit über 30 Jahren wird von der Fachliteratur untermauert, dass Schriftsprachfertigkeiten und Intelligenz nicht sehr hoch miteinander korrelieren und die neuere Forschung bestätigt das. Die Bestimmungen der hessischen Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (VOLRR) gelten also nicht nur dann, wenn eine Diskrepanz zwischen ansonsten hoher Lernfähigkeit beziehungsweise hohem Intelligenzquotienten und festgestellten Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben besteht, sondern grundsätzlich auch, wenn besondere Schwierigkeiten bei Kindern und Jugendlichen zu beobachten sind, die es ihnen nicht möglich machen – trotz gezielter Förderung – den Anforderungen ihrer Jahrgangsstufe in den betroffenen Bereichen zu genügen. Zum Begriff der Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) Bislang gibt es keine wissenschaftlich gesicherten und allgemein anerkannten Definitionen der gängigen Begriffe wie Rechenschwäche, Rechenstörung oder Dyskalkulie. Meistens werden diese Begriffe synonym angewendet. In den Medien und in sonderpädagogisch und psychologisch orientierten Ausführungen wird überwiegend der Begriff Dyskalkulie benutzt, während die Begriffe Rechenschwäche und Rechenstörung häufi ger in Zusammenhang mit Schule und Mathematikdidaktik stehen. Sie fi nden Anwendung, um eher die besonderen Schwierigkeiten im inhaltlichen Bereich des Rechnens zu charakterisieren, während der Begriff Dyskalkulie das Vorliegen einer Krankheit suggeriert (vgl. W.Schipper, »Thesen und Empfehlungen zum schulischen und außerschulischen Umgang mit Rechenstörungen« Occasional Paper 182, Dezember 2001). In der neuen Verordnung (VOLRR) wird erstmalig auch die Förderung von Kindern mit Rechenschwierigkeiten geregelt. Ähnlich wie im Bereich Deutsch wurde auch im Bereich Mathematik bewusst auf Begriffe wie Dyskalkulie oder Rechenschwäche zur Umschreibung von Problemen beim Erlernen der Mathematik verzichtet und stattdessen bewusst der offene und eher beschreibende Begriff »Schwierigkeiten« benutzt, der zur Charakterisierung des Problems völlig ausreichend ist. Kinder mit Rechenschwierigkeiten sind diejenigen Kinder, die trotz Förderung anhaltende Probleme beim Erlernen der Mathematik haben. In der heutigen Mathematikdidaktik wird das Mathematiklernen als ein Entwicklungsprozess verstanden. Wird dieser Entwicklungsprozess gestört, kommt es zu Entwicklungsverzögerungen im Erlernen der Arithmetik. Aloysia Abraham Zum Begriff der Rechenschwierigkeiten (ReSch) Grundsätze (§ 1 der VOLRR) 9 Grundsätze (§ 1 der VOLRR) Die Ursachen hierfür können vielfältig und in sehr unterschiedlicher Ausprägung vorhanden sein. Neben entwicklungsbedingten Ursachen können auch schulische, familiäre und soziale Bedingungen Schwierigkeiten im Rechnen auslösen oder mitverursachen. Bei Schuleintritt sind gut ausgebildete basale Fähigkeiten eine wichtige Grundvoraussetzung zum Rechnen lernen. Mangelndes mathematisches Grundverständnis kann beim Erlernen der Mathematik zu Schwierigkeiten in folgenden Bereichen führen: • Klassifi kation, • Mengenauffassung, • Menge-Ziffer-Zahlwort Zuordnung, • Invarianz der Menge, • Äquivalenzmengen, • Eins zu eins Zuordnung, • Mathematische Begriffe, • Zeitbegriffe, • Zählen, • Ordinaler Aspekt der Zahlen, • Verständnis der Operationen. Nach Grissemann und Weber (1990, S. 15) ist die fehlende Vorstellung des Zahlenbegriffs die »fundamentalste Rechenschwäche«. Bei diesen Kindern setzt der Verinnerlichungsprozess auf einer ganz frühen Stufe aus. Erst wenn Zahlen in der Vorstellung als Menge sichtbar werden, können Kinder mit ihnen operieren. Darauf aufbauend können Rechenoperationen nur gelingen, wenn die Veränderungen von Mengen (wie zum Beispiel bei der Addition durch Hinzufügen oder der Subtraktion durch Wegnehmen) in der Vorstellung umgesetzt werden können. Das eigene Vorstellungsvermögen wiederum ist abhängig von der visuellen Wahrnehmung und der Speicherfähigkeit des Wahrgenommenen. Werden also Lücken in der Vorstellungsfähigkeit festgestellt, ist zu prüfen, welche Wahrnehmungsbereiche des Kindes noch unausgereift sind, um diese dann entsprechend zu fördern. Ein weiteres, häufi g genanntes Indiz für Rechenschwierigkeiten ist das verfestigte zählende Rechnen. Hierbei lösen die Kinder die Aufgaben zählend mit den Fingern, wodurch +/-1 Fehler auftreten. Beispiel: 14 + 3 ergibt 16, da das Kind an den Fingern 14, 15, 16 abzählt. Bei Minusaufgaben ist das Ergebnis um 1 zu groß. Beispiel: 14 - 3 ergibt 12, da das Kind an den Fingern 14, 13, 12 zählt. Um Kindern mit Rechenschwierigkeiten wirksam helfen zu können, ist es unabdingbar, zuerst an den vorhandenen Kompetenzen anzuknüpfen. Die Arbeit am aktuellen Lernstoff würde diese Kinder sonst permanent überfordern, zu Lernfrust und langfristig nicht selten zu Schulversagen führen. Ähnlich wie beim Lesen und Schreiben lernen erfolgt auch der Rechenlernprozess in Stufen oder Phasen. Zeigt das Kind in einer Entwicklungsphase Schwierigkeiten, lassen sich hieraus entsprechende Ursachen erschließen und Fördermöglichkeiten ableiten. Angelehnt an die Lerntheorien von Piaget und Aebli sind der Aufbau und die Verinnerlichung von Zahlenbegriffen und mathematischen Operationen in vier Phasen eingeteilt. 1. Phase: Handeln (enaktiv) Die erste Phase bildet die Erfahrungsgrundlage für arithmetische Operationen. Hier werden durch vielfältige Handlungen mit konkretem Material (Rechenstäbe, Muggelsteine, Münzen u. s. w.) Erfahrungen auf der Handlungsebene gesammelt. Durch diese Einsichten und Erkenntnisse können Vorstellungen von Mengen und Rechenoperationen entwickelt werden. In dieser ersten Phase ist insbesondere auf Störungen der visuellen Wahrnehmungen und auf das Sprachverständnis zu achten. 2. Phase: Darstellen (ikonisch) In der zweiten Phase, der bildhaften Darstellung, entfällt die Handlung und die in der Handlung verwendeten dreidimensionalen Gegenstände werden auf zweidimensionale Bilder reduziert. Die mathematische Operation wird durch entsprechende Zeichen oder Bilder verdeutlicht. In dieser Phase ist es besonders wichtig, dass Kinder in der Lage sind, die Abbildungen richtig zu deuten und in der Vorstellung geeignete Bilder von Handlungen zur geforderten Rechenoperation entstehen zu lassen. Stolpersteine sind hier insbesondere Orientierungsfehler, die sich beispielsweise in einer unsicheren Rechts-Links-Unterscheidung äußern können. Diese machen sich unteranderem in der Vertauschung der Zeichen (Zahlen) oder in der spiegelbildlichen Darstellung bemerkbar. Entwicklungsstufen beim Rechnen lernen 10 Grundsätze (§ 1 der VOLRR) 3. Phase: Notieren/Rechnen (symbolisch) In der dritten Phase, der symbolischen Phase, wird von der anschaulichen Darstellung zur ziffernmäßigen Darstellung abstrahiert. Die Phase kann vom Kind nur erreicht werden, wenn es in der Lage ist, sich die abstrakte symbolische Darstellung in Handlungen vorzustellen. In dieser Phase sind die visuellen Fähigkeiten, das auditive Kurzzeitgedächtnis und eine gute Gedächtnisleistung erforderlich. 4. Phase: Automatisieren In der vierten und letzten Phase wird durch Üben eine Verinnerlichung erreicht, die zur Automatisierung und damit zur Entlastung des Kindes führt. Jede Störung einer dieser vier Stufen kann zu Rechenschwierigkeiten führen. Sinn aller einzurichtenden Fördermaßnahmen ist es, dem Kind gerecht zu werden, das Unterstützung braucht. Es geht stets um individuelle Fördermaßnahmen. Hier hat die Förderdiagnostik einen wichtigen Stellenwert. Durch sie wird der Lernstand des Kindes festgestellt. Bei Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Erstsprache gilt es zunächst festzustellen, woher ihre Schwierigkeiten beim Schreiben, Lesen oder Rechnen kommen. Oft fallen uns Kinder mit ungenügenden Sprachkenntnissen im Unterricht nicht auf, da sie einen Großteil der oft in Unterrichtssituationen verwendeten Wörter kennen und zudem gelernt haben, aus typischen Unterrichtssituationen heraus sich den benötigten Inhalt zu erschließen. Auf sich allein gestellt mit einem Text – ohne Erschließungsmöglichkeiten aus der Umwelt – fällt auf, dass die Sprachkompetenz nicht ausreicht, um die gestellten Aufgaben in den Bereichen Schreiben, Lesen und Rechnen lösen zu können. Es ist aber für alle Fördermaßnahmen entscheidend zu erkennen, wo die Schwierigkeiten liegen. So macht es keinen Sinn, Schüler und Schülerinnen im Sinne der Entwicklungsstufen beim Erlernen mathematischer Fertigkeiten zu fördern, die aber schon daran scheitern, die gestellten Aufgaben in sprachlicher Hinsicht zu verstehen. Ebenso macht es keinen Sinn, Rechtschreibung verstärkt zu fördern, wenn die Schülerin oder der Schüler die Bedeutung zu weniger Wörter kennt, um anhand eines Modellwortschatzes Rechtschreibregeln zu verinnerlichen. Hier besteht keine Lernchance. Deshalb ist der vorrangige Förderschwerpunkt eines Schülers oder einer Schülerin mit dieser Problematik die Verbesserung der Sprachfähigkeit. Dies muss im Förderplan berücksichtigt werden. Für eine sinnvolle und nachhaltige Förderung muss durch Unterrichtsbeobachtungen geklärt werden: • Können Fragen zum Lesetext nicht beantwortet werden, weil die Lesekompetenz nicht genügend ist oder weil wichtige Schlüsselbegriffe und -wörter nicht bekannt sind? • Kann die Aufgabe in Mathematik erst dann gelöst werden, wenn der Sachverhalt erklärt wurde? Zur genaueren Klärung des Sprachstandes empfi ehlt sich neben gezielten Unterrichtsbeobachtungen in einzelnen Fällen die Sprachstandserhebung mit einer standardisierten Sprachstandsdiagnostik, zum Beispiel: Sprachstandsüberprüfung und Förderdiagnostik für Ausländer- und Aussiedlerkinder.1 Der Test ist einfach durchzuführen. Für das erste Schuljahr empfiehlt sich eher die Einzelversion. Ab dem zweiten Schuljahr kann der Test in einer kleinen Gruppe durchgeführt werden. Der Test gliedert sich in vier Untertests, von denen die ersten drei in einem bestimmten zeitlichen Rahmen durchzuführen sind. Die Auswertung unterscheidet zwischen Kindern mit Erstsprache Deutsch und Erstsprache Nicht-Deutsch. Die Angaben erfolgen in Prozenträngen. Ergänzend zur Auswertung werden allgemeine Förderempfehlungen gegeben. Marianne Hoffmann Sprachstandserhebung für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Erstsprache 1 (SFD) von Anna Hobusch/Nevin Lutz/Uwe Wiest, Persen Verlag Bergedorfer Förderdiagnostik, ISBN 3-89358-846-9. 11 Förderdiagnostik (§ 2 der VOLRR) (1) Die Feststellung der besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen gehört zu den Aufgaben der Schule. Voraussetzung für das Erkennen dieser Lernschwierigkeiten ist die Erhebung der Lernausgangslage, insbesondere in der Jahrgangsstufe 1. Dieses geschieht unter anderem durch die Beobachtung des sprachlichen, kognitiven, emotional-sozialen und motorischen Entwicklungsstandes und der Lernmotivation. Auch die Fähigkeiten der optischen und akustischen Wahrnehmung und Differenzierung, das Symbolverständnis und die fein motorischen Fertigkeiten sowie das individuelle Lernverhalten und -tempo der Schülerinnen und Schüler werden bei der Einschätzung der Lernausgangslage berücksichtigt. Der Unterricht muss sich dabei an den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen wie zum Beispiel den Sprach- und Sprechfähigkeiten, auch bezogen auf einen eventuellen Migrationshintergrund, orientieren. Diese Fähigkeiten und Fertigkeiten sind sys tematisch weiter zu entwickeln. (2) Im Einzelfall haben die Lehrkräfte die Möglichkeit der unterstützenden Beratung zum Beispiel durch Schulpsychologen oder andere in der Lese-, Rechtschreib- oder Rechendiagnostik ausgebildete Lehrkräfte wie zum Beispiel des sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrums. Wenn konkrete Hinweise organische Ursachen vermuten lassen, sind die Eltern auf die Schulärztin oder den Schularzt hinzuweisen oder fachärztliche Untersuchungen zu empfehlen. (3) Die Eltern sind über die besonderen Schwierigkeiten ihres Kindes im Bereich des Lesens, Rechtschreibens oder Rechnens und über den individuellen Förderplan zu informieren und zu beraten. Sie werden in die Planung pädagogischer Maßnahmen durch Anhörung einbezogen. Durch die Klassenlehrerin, den Klassenlehrer oder die Fachlehrkraft erhalten sie Informationen über die jeweils angewandte Lese-, Rechtschreib- oder Rechenmethode. Auf besondere Lehr- und Lernmittel, häusliche Unterstützungsmöglichkeiten, geeignete Fördermaterialien und Motivationshilfen ist hinzuweisen. § 2 – Förderdiagnostik »Kein Kind verlieren« ist Sinn allen Schulunterrichts und aller Förderung. Dabei kommt für das Erreichen dieser Maxime den ersten Monaten, in denen ein Kind seine schulische Lernlaufbahn beginnt, entscheidende Bedeutung zu. Gelingen oder Scheitern der späteren (Recht-) Schreibkarrieren beginnt in diesen ersten Monaten. Untersuchungen in der Schriftspracherwerbsforschung der letzten 30 Jahre2 belegen, dass jedes Kind beim Erlernen der Schrift Prozesse durchläuft, die zumindest in den entscheidenden Phasen bei allen Kindern vergleichbar sind. Diese Untersuchungen belegen aber auch, dass die Erfahrungen, die Schulanfänger in Bezug auf Schrift mitbringen, bis zu drei oder sogar vier Jahren differieren und in den Entwicklungsphasen weit auseinanderliegen können. D. h. Kinder brauchen in den ersten beiden Schuljahren unterschiedlich viel Zeit, unterschiedliche Arbeitserkenntnisse und Arbeitsangebote und, unterschiedlich viel Geduld ihrer Lehrer, die ihnen das ihnen zustehende Maß geben müssen für die Erprobung ihrer Zugriffsweisen und -möglichkeiten im handelnden Umgang mit der Schrift. Auch die Verweildauer, die Kinder in den jeweiligen Entwicklungsprozessen benötigen, ist Barbara Kluge »Kein Kind verlieren« – Frühzeitiges Erkennen von Verzögerungen oder Rückständen zur Vermeidung von langanhaltenden Schwierigkeiten nachweislich sehr unterschiedlich. Kinder, die im Laufe ihrer Schulzeit als Kinder mit Schwierigkeiten beim Schreiben und Lesen eingestuft werden, zeigen, dass ihre Leistungen denen von Kindern auf den unteren Ebenen der Schreibentwicklung ähneln, und sie möglicherweise eine deutlich längere Verweil- und Übungsdauer auf den zurückliegenden Entwicklungsstufen benötigt hätten. Erst dann wären sie bereit gewesen für die nächsten Herausforderungen. Erwartet werden muss deshalb, dass jeder Lehrende, der Anfangsunterricht verantwortet, zum einen mit den Entwicklungsmodellen und der Abfolge der erwartbaren Lernschritte vertraut ist und zum anderen sich dessen klar sein und es akzeptieren muss, dass Kinder diese Lernschritte unzeitgleich erreichen werden. Wo dieses Wissen und diese Haltung bei Lehrern vorhanden sind, können viele Störungen durch fehlende oder falsche Passung des Unterrichtsangebots in der je individuellen Schreibentwicklung von Kindern vermieden werden. Die Annäherung an den Lerngegenstand Schriftsprache wird, was den damit verbundenen Schwierigkeitsgrad 2 Leicht zugänglich in: ABC und Schriftsprache: Rätsel für Kinder, Lehrer und Forscher, hg. von Hans Brügelmann. Konstanz: Faude, 1986. ( =1. Jahrbuch der DGLS) 12 Schreib mal … Name Lernbeobachtung Schreiben (November) Kopiervorlage Schreib mal … Name Lernbeobachtung Schreiben (Januar/Mai) Kopiervorlage 13 Förderdiagnostik (§ 2 der VOLRR) angeht, durchaus unterschätzt.3 Ob Kindern dieses schwierige Werk von Anfang an gelingt, muss von den Lehrerinnen und Lehrern sorgfältig beobachtet und regelmäßig überprüft werden. Als besonders hilfreich für diese Aufgabe kann zum Beispiel das Lernbeobachtungsinstrument »Schreib mal!« von Mechthild Dehn angesehen werden. Dreimal im 1. Schuljahr, im November, Januar und Mai sind die Kinder aufgefordert, unter dem Hinweis »Schreib mal!« sich mit Entdeckerfreude auf die Suche nach der Verschriftung für bis dahin unbekannte, d. h. auch »ungeübte « Wörter zu machen. Die bildvorgegebenen Begriffe sind im November Sofa, Mund, Limonade und Turm, im Januar und Mai kommen Reiter und Kinderwagen hinzu. Bei jeder der Schreibaufgaben ist außerdem Platz für ein eigenes unbebildertes »Lieblingswort«. Dass es dafür keine »Vorübungen« geben soll und darf, ist selbstverständlich und liegt im Sinn der Sache. Mit den Kindern wird aber die inhaltliche Bedeutung der Bilder abgeklärt, also: »Sofa« und nicht »Sessel«, »Limonade« und nicht »Limo« oder »Saft«. Die Wahl der Wörter ist von Dehn zielgerichtet angelegt (Länge, Konsonant-Vokal-Struktur, Beziehung zwischen Artikulation und Schreibung), sodass die Verschriftungsversuche Aufschluss darüber geben können, ob und welche kognitiven Vorstellungen das Kind sowohl von der Aufgabe des Verschriftens hat wie von dem zu schreibenden Wort und welchen Orientierungen es (schon) folgt. Die kontinuierliche Beobachtung und der Vergleich der dreimaligen Verschriftungen eines Kindes ermöglichen es, mit wenig Aufwand in raschem Überblick nicht nur den jeweiligen Lernstand, sondern den gesamten Lernprozess des Kindes in seiner Entwicklung leicht und genau nachzuvollziehen. Dabei geht es vor allem darum zu beobachten, wie viel und welchen Zugang ein Kind zur Schrift hat, welchen erkennbaren Hypothesen/Strategien es folgt. Richtungweisend für die Auswertung sind dabei nicht die orthografische Norm und die richtigen Buchstaben allein, sondern deren mehr oder weniger regelgeleiteter strategiegerechter Einsatz. Bei der Beobachtung und Interpretation der Zugriffsweisen, nicht nur beim »Schreib mal«, sondern bei allem Geschriebenen, können (in Anlehnung an Dehn) »handfeste« Kategorien helfen: null das Kind schreibt nichts; diffus das Kind reiht sinnlos – »diffus« – Buchstaben/Zeichen aneinander (4OM für »Limonade«); rudimentär das Kind trifft bereits einige richtige Laute/Buchstaben: LMN für »Limonade«, OA für »Sofa« (sog. Skelettschreibung); hörbezogen das Kind schreibt seinem Hören entsprechend »individuell lautgerecht«: KINT/WALT/HUNT – KELBA/HOISA für »Kälber«/«Häuser« (schriftkonventionelle Tilgung der sprechsprachlichen Auslautverhärtung und stammbezogene Umlautbehandlung noch nicht aufgenommen): FATA/WELDA für »Vater«/«Wälder« (Konvention der »-er«-Schreibung noch nicht aufgenommen); BUR für »Buch« (individuell »richtige« Beachtung der Artikulations-Stelle beim ach-Laut); MONT für »Mund«/BAH für »paar« (dialektgeleitet – »Hamburger« bzw. »Hessische Ohren«); orthografi sch orientiert das Kind schreibt WALLT/LAMMPE für »Wald«/«Lampe« (Doppelkonsonantsetzung bei Vokalkürze bereits »ahnungsweise« erfasst); LILER/SOFER für »lila«/«Sofa« – KALD/HÖRD für »kalt«/«hört« (Konventionen der »-er«-Schreibung bzw. der Tilgung einer sprechsprachlich gehörten Auslautverhärtung ahnungsweise erfasst, aber wortbezogen nicht richtig eingesetzt: Übergeneralisierung, »intelligenter Fehler«); Diese vermeintlich fehlerhafte, aber kluge Verwendung orthografi scher Elemente gibt uns einen Hinweis auf das Bemühen des Kindes, einer über optischen Eindruck gewonnenen Erfahrung mit rechtschreiblichen Normen gerecht zu werden. Von daher sind diese »Fehler« Hinweis auf das Erreichen einer neuen Qualität. orthografi sch Das Kind schreibt DUDEN-gerecht, jetzt nicht mehr nur laut-, sondern schon morphembezogen den orthografi schen Regeln entsprechend. 3 Man hat sie – verniedlichend – Abc-Schützen oder i-Männchen genannt, dabei haben Schreibanfänger verkürzt das zu wiederholen, was der Menschheit erst vor 5000 Jahren gelungen ist, lange nach den ersten großen Kulturleistungen wie Höhlenmalerei und astronomischen Bestimmungen, nämlich: Analyse der verfl iegenden Sprechsprache und Übertragung ihrer Einheiten in festhaltbare Silben- oder gar Phonemzeichen (Buchstaben). 14 Förderdiagnostik (§ 2 der VOLRR) Dem ersten Ergebnis der Schreibaufgabe vom November sollte kein zu starkes Gewicht beigemessen werden. Sie dokumentiert in der Hauptsache nur und vor allem die Ausgangslage dieses Kindes. Die meisten der Kinder, die hier nur wenige, aber durchaus passende Buchstaben aufschreiben, machen bis Januar und Mai sichere und deutliche Fortschritte. Zusätzliche Aufmerksamkeit aber und passende Lernhilfen brauchen Kinder, die über lange Zeit diffus und auch im Mai noch rudimentär schreiben. Dazu Dehn/ Hüttis-Graff: »Ob ein Kind schon rudimentär schreibt oder bloß diffus das Wort notieren kann, ist für die Passung der Lernhilfe von großer Bedeutung. Denn rudimentär schreibende Kinder müssen ihre Zugriffsweise lediglich differenzieren, während diffus Schreibende überhaupt erst einmal eine grundlegende Orientierung fi nden müssen.«4 Diese »grundlegende Orientierung« bildet die unverzichtbare Basis für allen weiteren Fortschritt und für alles weitere Verstehen eines Kindes auf seinem Weg zur Schriftlichkeit. Ob sie aber erreicht wird oder eben nicht, wird für Lehrerinnen und Lehrer nur sichtbar, wenn sie das Hauptgewicht ihres Anfangsunterrichts auf das eigenständige Erschreiben der Kinder von zunächst Buchstaben, dann Wörtern, Mitteilungen, Gedanken, also: Texten legen. Nur der kontinuierliche und interpretierte Einblick in die Abfolge der Schreibversionen erlaubt und vermittelt den Blick auf den tatsächlichen Leistungsstand, auf Fortschritt oder Stagnation. Kein Kind verlieren: Im eigenen Schreibhandeln wird Kindern nicht nur früh die Funktion der Schrift in unserer Gesellschaft deutlich und letztlich die Notwendigkeit der konventionellen Richtigschreibung (Rechtschreibung ist für den Leser da), sondern gewonnen wird damit für sie auch die Freude über das Geschaffte und der Stolz über den jetzt möglichen Umgang mit einem neuen Medium, was sich langfristig motivierend und leistungsfördernd auswirken wird. Erkennen von langanhaltenden Schwierigkeiten Eva Walther-Narten Zur Feststellung der besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben – Materialhinweise Die §§ 2 und 4 der VOLRR stellen klar, dass es zu den Aufgaben der Schule gehört, besondere Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben festzustellen. Im Einzelfall kann sich die Lehrkraft für den Deutschunterricht beraten lassen durch Schulpsychologen, Beratungslehrkräfte der Beratungs- und Förderzentren und andere Kolleginnen und Kollegen. Demnach ist die Feststellung der Lese- Rechtschreibschwierigkeit sowohl in der Grundschule wie in der Sekundarstufe nicht die Aufgabe eines außerschulischen Instituts. Existiert dennoch ein außerschulisches Gutachten, kann es im Zweifelsfall hilfreich sein, dieses mit dem zuständigen Schulpsychologen oder einer anderen Fachkraft zu prüfen. 4 In: Rechtschreiblernen in den Klassen 1 – 6. Grundschulverband: 2000, Bd. 109, S. 26ff 15 Förderdiagnostik (§ 2 der VOLRR) Es ist notwendig, zu Beginn des 1. Schuljahres die Lernausgangslage und die Lernentwicklung der Schüler zu erfassen. Dazu eigenen sich besonders die nachfolgend aufgeführten Materialien. 1) Schreiben und Rechtschreiben Barth, K./ Gomm, B. (2004): Gruppentest zur Früherkennung von Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten. Phonologische Bewusstheit bei Kindergartenkindern und Schulanfängern (PB-LRS). Reinhardt: München Dehn, M. (1988): Lernbeobachtungsbogen »Schreib mal!« in: Zeit für die Schrift. Kamp: Bochum. (siehe dazu: B. Kluge in dieser Veröffentlichung) Dummer-Smoch, L. (1993): Die diagnostischen Bilderlisten. Veris: Kiel Mannhaupt, G. (2006): MÜSC Münsteraner Screening zur Früherkennung von Lese- Rechtschreibschwierigkeiten. VPM: Hamburg May, P. (2000): Hamburger Schreibprobe. vpm: Hamburg Sommer-Stumpenhorst, N. (2005): Qualitative Rechtschreibanalyse, Bestellung und Information: www.collishop. de, (Ausführliche Angaben dazu fi nden sich auf dem Hessischen Bildungsserver unter dem Stichwort LRS mit der Adresse: http://lernarchiv.bildung.hessen.de/ archiv/grundschule/Deutsch/lrs). 2) Lesen Folgende Lesetest lassen sich schon sehr früh einsetzen: Landerl, K./Wimmer, H./Moser, E. (2001): Salzburger Lese- und Rechtschreibtest SLRT. Verfahren zur Differentialdiagnose von Störungen des Lesens und Schreibens für die 1. – 4. Schulstufe. Hans Huber: Bern May, P. (2000): Hamburger Leseprobe. Testverfahren zur Beobachtung der Leseentwicklung in der Grundschule. Eigenverlag: Hamburg Im folgenden Absatz sind weitere Materialien aufgeführt, die geeignet sind, die eigenen Beobachtungen im Anfangsunterricht wie auch in den weiteren Schuljahren zu überprüfen: 1) Phonologische Bewusstheit und Rechtschreiben Breuer, H./Weuffen, M. (2004): Lernschwierigkeiten am Schulanfang – Lautsprachliche Lernvoraussetzungen und Schulerfolg, eine Anleitung zur Einschätzung und Förderung lautsprachlicher Lernvoraussetzungen. 5. aktualisierte Aufl age. Beltz: Weinheim Kretschmann, R./Dobrindt, Y./Behring, K.: Prozessdiagnose der Schriftsprachkompetenz in den Schuljahren 1 und 2; Verlag Persen (Bergedorfer Förderprogramme) Martschinke, S./Kirschhock, E./Frank, A. (2002): Diagnose und Förderung im Schriftspracherwerb. Der Rundgang durch Hörhausen, Erhebungsverfahren zur phonologischen Bewusstheit. Auer: Donauwörth Schönweiss, F. (2005): MRA Münsteraner Rechtschreibanalyse. Interaktive Förderdiagnostik mit dem Lernserver. Hofgrefe: Göttingen; Bestellung und Information auch über: http://www.lernserver.de Stock,C./Marx,P./Schneider,W. (2003): Basiskompetenz für Lese-Rechtschreibleistungen (BAKO 1 – 4), Ein Test zur Phonologischen Bewusstheit für 1. – 4.Klassen, Hofgrefe: Göttingen 2) Lesen Küspert, P. (1998): Würzburger Leise Leseprobe. Hofgrefe: Göttingen Marx, H. (1998): Knuspels Leseaufgaben, Gruppenlesetest für Kinder. Hofgrefe: Göttingen 16 Förderdiagnostik (§ 2 der VOLRR) Zur Feststellung fehlender oder unzureichend entwickelter Lernvoraussetzungen ist es notwendig, eine sogenannte Lernstandsanalyse durchzuführen. Mit Hilfe der Ergebnisse der Lernstandsanalyse lässt sich ein individueller Förderplan erarbeiten. Auf der Grundlage dieses Förderplans kann das Kind zielgerichtet gefördert werden. Über die fachspezifi schen Inhalte hinaus ist die Förderung der visuellen und auditiven Wahrnehmung, der Sprache, der Motorik und nicht zuletzt der Persönlichkeit des Kindes zu berücksichtigen. Auf dem Markt werden standardisierte Tests zur Lernstandsanalyse von Rechenschwierigkeiten angeboten. Der Einsatz dieser Tests eignet sich insbesondere zur quantitativen Einschätzung von Schülerfehlern. Eine andere Möglichkeit der Diagnose bietet die informelle Lernstandserhebung. Sie umfasst sowohl die Beobachtung des Kindes im Unterricht als auch das Aufspüren individueller Fehlerschwerpunkte in Klassenarbeiten oder Hausaufgaben. Zur Feststellung fehlender oder nur unzureichend entwickelter Lernvoraussetzungen gibt es die Möglichkeit, informelle Aufgaben und Fragen einzusetzen. Nach Gerster (1982) sind Schülerfehler meistens keine Zufallsprodukte, sondern unterliegen einer eigenen Logik des Schülers, die zu entsprechenden Fehlstrategien führt. Zur Aufdeckung dieser Fehlstrategien ist es notwendig, Einblick in die Denkstrategien des Schülers zu gewinnen. Ein probates Mittel ist das laute Denken des Schülers während des Rechenvorgangs. Sofern hier Überforderung droht, ist das nachträgliche Erklären und Begründen des Rechenwegs durch den Schüler möglich. Die daraus resultierenden Einblicke in die Denkweise des Kindes geben Ansatzpunkte für die individuelle Förderung, die in einem Förderplan schriftlich fi xiert werden. (Verschiedene standardisierte Tests und diagnostische Aufgabensätze sind in den folgenden Materialhinweisen benannt). Das möglichst frühzeitige Erkennen von Rechenschwierigkeiten macht das Erfassen der Lernausgangslage von Schulanfängern dringend notwendig. Insbesondere bei Erstklässlern, bei denen zu vermuten ist, dass basale und pränummerische Leistungen wie z. B. taktil-kinästhetische Wahrnehmung, Körperschema-Lateralität, Motorik, visuelle und auditive Wahrnehmung, Serialität u.s.w. nur unzureichend ausgebildet sind, ist auch dieser Bereich bei der Analyse ausreichend zu berücksichtigen. Vordrucke (nach B. Ganser, 2004) zur »Ermittlung allgemeiner grundlegender Fähigkeiten« zum Erlernen der Mathematik (Formblatt a) und »Ermittlung mathematischer Grundfähigkeiten« (Formblatt b) und eine Ergänzung (orientiert an Kaufmann, S./Lorenz, J. H. 2006) sind im Anhang enthalten. Anhand der Ergebnisse aller eingesetzten Tests und Analysen können im Vordruck c die Förderziele für die nächsten sechs Monate eingetragen werden (Vordruck c ist ebenfalls im Anhang zu fi nden). Auf den Begriff »Diagnostik«, wie er bei B. Ganser und vielen anderen benutzt wird, wird hier weitestgehend verzichtet, um sich von medizinischen und therapeutischen Fachbereichen abzugrenzen und den pädagogischen Schwerpunkt zu verdeutlichen. Anschließend sind Materialien aufgeführt, die die Lernausgangsauslage der Schülerinnen und Schüler erfassen. Aloysia Abraham Zur Feststellung von Schwierigkeiten beim Rechnen 17 Förderdiagnostik (§ 2 der VOLRR) Materialhinweise zur Feststellung des Förderbedarfs bei ReSch Gemäß § 2 Abs. 1 VOLRR ist es u. a. die Aufgabe der Schule, besondere Schwierigkeiten im Rechnen festzustellen. Das Hinzuziehen eines Beratungslehrers, des Schulpsychologen oder anderer Kollegen ist im Einzelfall möglich. Die Feststellung von Rechenschwierigkeiten ist nicht Aufgabe eines außerschulischen Instituts. Existiert dennoch ein außerschulisches Gutachten, kann es im Zweifelsfall hilfreich sein, dieses mit dem zuständigen Schulpsychologen oder einer anderen Fachkraft zu prüfen. Um zu gewährleisten, dass alle Kinder in der Grundschule erfolgreich Rechnen lernen können, ist es wichtig, möglichst frühzeitig festzustellen, welche Kinder über die notwendigen tragfähigen Grundvoraussetzungen verfügen und welche nicht. Hierzu ist es notwendig, zu Beginn des ersten Schuljahres die Lernausgangslage der Schüler zu erfassen. Dazu eignen sich besonders: 1) Informelle Verfahren Duchmann, M.: Lernstand Mathematik, Diagnose und Förderung, Primarstufe; HeLP 2002, ISBN 3-88327-498-4; (Ausführliche Angaben fi nden sich auf dem Hessischen Bildungsserver unter dem Stichwort Rechenschwierigkeiten mit der Adresse: http://lernarchiv.bildung.hessen. de/archiv/grundschule/Mathematik/Irs) Graffweg, C./ Höhbusch, E./ Winkler, D. (2005): MATHE BOX; Diagnostik zum Schulbeginn, Schroedel, Braunschweig Hasenbein, K. (2004): Förderdiagnostik – Aus Fehlern lernen –; Diesterweg, Braunschweig Kaufmann, S./ Lorenz, J.H. (2006): Diagnose Box Mathematik (Klasse 1 – 4); Schroedel, Braunschweig Schulz, A. (2006): Spitze in Mathematik 1,– Test Lexi –; Duden PAETEC GmbH, Berlin Im Folgenden sind weitere Materialien aufgeführt, die geeignet sind, die eigenen Beobachtungen im Anfangsunterricht wie auch in den weiteren Schuljahren zu überprüfen: Ganser, B. (Hg.) (1999): Rechenstörungen (Band 1: Diagnose – Förderung – Materialien; Band 2: Unterrichtspraktische Förderung), Auer, Donauwörth Ganser, B./ Schindler, M. (2005): Rechenschwäche überwinden, Fehleranalyse/Lernstandsdiagnose mit Materialien und Kopiervorlagen; Bd. 1 (Zahlenraum bis 100) und Bd. 2 (Klasse 3 – 5) Auer, Donauwörth Heinze, K. (2005): Vorbereitungsheft Lernstandserhebungen Mathematik; Klasse 2, 3, 4, je ein Heft, Cornelsen, Berlin Klauer, K. (1994): Diagnose- und Förderblätter Mathematik, Rechenfertigkeiten; 2., 3., 4. Schuljahr ( je ein Heft), Cornelsen, Berlin Schulz, A. (2005): Was kann ich schon? Klasse 1 – 4, Duden Paetec; Wertschulte, W.: Zahlenwerkstatt – Diagnoseaufgaben Mathematik: Basisfähigkeiten; Schroedel, Braunschweig 2) Standardisierte Testverfahren zur Mathematik Krajewski, K./Küspert, P./Schneider, W. (2002): DEMAT 1+ (Deutscher Mathematiktest für erste Klassen); Deutsche Schultets Beltz, Göttingen Krajewski, K./Liehm, S./Schneider, W. (2004): DEMAT 2+ (Deutscher Mathematiktest für zweite Klassen); Deutsche Schultests Beltz, Göttingen Roick,T./Gölitz,D./Hasselhorn,M. (2004): DEMAT 3+ (Deutscher Mathematiktest für dritte Klassen); Deutsche Schultests Beltz, Göttingen von Aster, M. (2001): ZAREKI (Testverfahren zur Dyskalkulie); Swets Test Services GmbH, Frankfurt am Main van Luit, J.E.H./van de Rijt, B.A.M./Hasemann, K. (2001): OTZ (Osnabrücker Test zur Zahlbegriffsentwicklung); Hogrefe, Göttingen 18 Fördermassnahmen und individuelle Förderpläne (§§ 3 und 4 der VOLRR) (1) Die Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen haben zum Ziel, a) die Stärken von Schülerinnen und Schülern herauszufi nden, sie ihnen bewusst zu machen, sie zu ermutigen und Erfolgserlebnisse zu vermitteln, b) Lernhemmungen und Blockaden abzu bauen und Lust auf Lesen, Rechtschreiben und Rechnen zu wecken und zu erhalten, c) Arbeitstechniken und Lernstrategien zu vermitteln, die vorhandenen Schwächen auszugleichen oder zu mildern sowie bestehende Lernlücken zu schließen. (2) Als Fördermaßnahmen kommen Formen der inneren und äußeren Differenzierung in Frage. Nach entsprechender Feststellung müssen Schülerinnen und Schüler nach § 1 gefördert werden. Folgende Fördermaßnahmen kommen dafür in Betracht: a) Unterricht in besonderen Lerngruppen (§ 5) b) Binnendifferenzierung c) Nachteilsausgleich (§ 6) d) besondere Regelungen für Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung (§ 7) e) besondere Regelungen für die Zeugniserstellung (§ 8) f) besondere Regelungen für die Erteilung von Abschlüssen (§ 9). (3) Bei Lese- oder Rechtschreibschwierigkeiten sollen die Maßnahmen nach Abs. 2 spätestens bis zum Ende der Sekundarstufe I abgeschlossen sein. Nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgt mit Genehmigung des Staatlichen Schulamtes eine Fortsetzung in den Bildungsgängen der Sekundarstufe II. Bei Rechenschwierigkeiten sollen die besonderen Fördermaßnahmen bis zum Ende der Grundschule abgeschlossen sein; dabei sind in der Sekundarstufe I die §§ 6 bis 9 nicht anzuwenden. (4) Die Förderung ist mit dem Deutsch- oder Mathematikunterricht abzustimmen. Die Abstimmung erfolgt in der Klassenkonferenz, um so auch die übrigen Fachlehrerinnen und -lehrer einzubeziehen und eine angemessene Berücksichtigung in allen Fächern, insbesondere in den Fremd sprachen, sicherzustellen. (5) Die Schulen sind verpfl ichtet, Fördermaßnahmen im Sinne dieser Verordnung durchzuführen. (6) Der von der Schülerin oder dem Schüler erreichte Lernfortschritt und die Maßnahmen im Rahmen des Nachteilsausgleichs werden dokumentiert. Der individuelle Förderplan wird halbjährlich in der Klassenkonferenz erörtert und auf dieser Grundlage fortgeschrieben. § 3 – Fördermaßnahmen (1) Die Erstellung individueller Förderpläne geschieht auf der Grundlage der Förderdiagnostik (§ 2). Individuelle Förderpläne sind mit allen am Unterricht beteiligten Lehrkräften, den Eltern sowie der Schülerin oder dem Schüler zu erörtern und bilden die Grundlage für individuelle Hilfen. (2) Jede Schule benennt eine fachlich qualifi zierte Lehrkraft als Ansprechpartnerin oder -partner für Lese-, Rechtschreiboder Rechenschwierigkeiten. Die Klassenkonferenz ist für die Feststellung besonderer Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens, Rechtschreibens oder Rechnens zuständig. Eventuell vorliegende Fachgutachten sind in das Entscheidungsverfahren einzubeziehen. Der Deutsch- oder Mathematiklehrer leitet die jeweiligen Fördermaßnahmen nach § 3 ein. (3) Der Lernstand wird von der jeweiligen Fachlehrkraft im Förderplan dokumentiert und bietet die Grundlage für die Planung und Durchführung individueller Fördermaßnahmen. Entscheiden sich Eltern für eine zusätzliche außerschulische Maßnahme, so ist diese in den individuellen Förderplan einzubeziehen. Eine enge Kooperation zwischen Schule, Eltern und außerschulischer Förderung ist im Sinne der Optimierung der Förderung erforderlich. (4) Die individuelle Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers sowie die erreichten Lernfortschritte werden dokumentiert. Mindestens einmal im Schulhalbjahr wird die Lernentwicklung in einer Klassenkonferenz erörtert. Auf dieser Grundlage erfolgt die Fortschreibung des Förderplans. (5) Frühestmöglich, spätestens aber am Ende des 2. Halbjahres der Jahrgangsstufe 1 ist zu prüfen, ob die Leistungen
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